Aufnahme & Entlassung
Mauritius Therapieklinik
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und sorgen mit unserer Expertise dafür, dass Sie unser Haus möglichst schnell und gesund wieder verlassen können. Damit Sie sich bestmöglich auf einen Aufenthalt in der Mauritius Therapieklinik vorbereiten können, haben wir ein paar wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Aufnahme und Entlassung
Ankommen und Wohlfühlen
Aufnahme
Wenn Sie einen stationären Aufenthalt bei uns geplant haben, melden Sie sich bitte bei der Patientenaufnahme. Hier werden Sie unter anderem über die Höhe der Kosten, die Abrechnung, Zuzahlung und die verschiedenen Wahlleistungen informiert. Grundsätzlich behandeln wir in der Mauritius Therapieklinik gesetzlich und privat versicherte Patienten. Wir rechnen die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit den Krankenversicherungen ab. Um die Abwicklung so schnell wie möglich zu gestalten, können Sie uns vorab den Antrag zur neurologischen Reha oder das Formular zur Patientenaufnahme Neuropädiatrie ausgefüllt zuschicken.
Wenn Sie Fragen rund um Ihre Rehabilitation haben, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
Gudrun Brinkmann
Leitung Patientenmanagement
02159 679 5170
Wunsch & Wahlrecht
Sie haben als Patient ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Reha-Klinik und können von einem gesetzlich eingeräumten Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX Gebrauch machen. Informieren Sie sich, ob ihre Wunschklinik die medizinischen Voraussetzungen für die Behandlung Ihres Krankheitsbildes erfüllt und teilen Sie diesen Wunsch dem Sozialdienstmitarbeiter frühzeitig mit. Falls Ihre Krankenkasse die Reha-Maßnahme prinzipiell oder die Klinik ihrer Wahl ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einreichen.
Kostenerläuterung
Grundsätzlich behandeln wir in der Mauritius Therapieklinik gesetzlich und privat versicherte Patienten. Wir rechnen die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit den Krankenversicherungen ab.
Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte
Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen. Falls Sie im laufenden Jahr bereits bei einem Klinik- oder Krankhausaufenthalt Zuzahlungen getätigt haben, werden diese bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind vom Eigenanteil befreit. Wenn Ihr Kind eine Begleitung bei der Reha benötig und Ihre Begleitung als notwendig erachtet wird, übernimmt der Kostenträger in der Regel die Kosten für die Begleitperson.
Entlassung
Auch nach Ihrem stationären Aufenthalt sind wir weiter für Sie da. Die Entlassungsplanung wird in multidisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Patient, ggf. Ihren Angehörigen und unseren Pflegekräften, ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unserem Sozialdienst durchgeführt.
- Der individuelle Versorgungsbedarf wird vom zuständigen Arzt während des Klinikaufenthalts ermittelt.
- Bei Bedarf wird eine nahtlose Weiterbehandlung organisiert.
- Therapie- und Medikationspläne werden sorgfältig erstellt.
- Unsere Ärzte können in begrenztem Umfang Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel (einschließlich häuslicher Krankenpflege) verschreiben, um den Bedarf für bis zu sieben Tage nach der Entlassung zu überbrücken.
- Bei allen Fragen werden Patienten ausführlich informiert und beraten.
Sozialdienst
Ein Krankenhausaufenthalt bringt oft Fragen und Herausforderungen mit sich. Der Sozialdienst unterstützt Patienten und Angehörige bei familiären, seelischen oder wirtschaftlichen Problemen und koordiniert Übergänge zwischen stationärer, ambulanter, rehabilitativer und pflegerischer Versorgung. Unsere Beratung ist individuell auf die Lebenssituation des Patienten abgestimmt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Unterstützung. Auch Angehörigen stehen wir diesbezüglich gerne zur Verfügung.
Individuelle Beratung
- Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
- Ambulante Pflegedienste/Ambulante Hospizdienste
- Schwerbehindertenausweis
- Betreutes Wohnen
- Selbsthilfegruppen
- Vorsorgevollmachten
Kooperationspartner
- Gesundheits- und Sozialämter
- Jugendämter und spezielle Pflegeeinrichtungen für Kinder
- Versorgungsämter
- Wohlfahrtsverbände
- Bezirkssozial- bzw. allgemeine Sozialdienste
- Sozialpsychiatrische Dienste
- Beratungsstellen für Pflege- und Wohnungsfragen
- Amtsgerichte (bei der Notwendigkeit einer Rechtsbetreuung nach dem Betreuungsgesetz)
- Medizinischer Dienst (MDK)
- Beratung und Organisation einer weiteren stationären Versorgung
- Pflegeheime (stationäre Pflegeeinrichtungen)
- Kurzzeitpflege
- Hospizeinrichtungen